Glossar
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Auch: Mietschuldenfreiheitsbestätigung · Vorvermieterbescheinigung
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass der Mieter bis zu einem Stichtag keine Mietrückstände aus dem Mietverhältnis hat.
Für den neuen Vermieter ist die Bescheinigung ein Indiz für Zahlungszuverlässigkeit, mehr nicht. Sie belegt, dass beim Vorvermieter kein Mietrückstand offen ist – über Einkommen, Lärm oder den Zustand der Wohnung sagt sie nichts. Und sie ist nur so gut wie ihr Aussteller, denn ein Vorvermieter, der einen schwierigen Mieter loswerden will, hat wenig Anreiz zur Offenheit.
Einen gesetzlichen Anspruch auf die Bescheinigung gibt es nicht. Der Mieter kann aber für jede empfangene Zahlung eine Quittung verlangen. In der Praxis stellen die meisten Vermieter die Bescheinigung auf Bitte aus, weil sie ohnehin nur bestätigen, was ihre Unterlagen zeigen.
Wichtig ist die genaue Formulierung. Eine Bescheinigung, die ohne Einschränkung „keine Forderungen“ bestätigt, kann Ärger machen, wenn die Nebenkostenabrechnung für das Auszugsjahr noch aussteht und eine Nachzahlung ergibt. Sauberer ist: „Bis zum [Datum] bestehen keine Rückstände aus laufenden Mietzahlungen.“ Wer die Abrechnung ausdrücklich ausnimmt, bestätigt nur, was er tatsächlich weiß, und schützt sich davor, später auf eine berechtigte Nachforderung verzichtet zu haben.
Als neuer Vermieter dürfen Sie die Bescheinigung verlangen, aber nicht von jedem Besichtiger. Datenschutzrechtlich gehört sie in dieselbe Stufe wie Einkommensnachweise: erst dann, wenn ein Interessent konkret für den Vertragsschluss in Betracht kommt – siehe Mieterselbstauskunft. Legt ein Interessent keine vor, etwa weil er bisher im Eigentum oder bei den Eltern gewohnt hat, sind Kontoauszüge mit den Mietzahlungen oder ein Einkommensnachweis ein gleichwertiger Ersatz.
Wenn Sie selbst eine Bescheinigung ausstellen, prüfen Sie zuerst die Zahlungshistorie des Mietverhältnisses. In RoofRunner zeigt die Mieteingangskontrolle offene Mietzahlungen mit Betrag und Fälligkeit; die offenen Posten sind damit die Grundlage für die Auskunft.
Quittung statt Bescheinigung
Einen Anspruch des Mieters auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sieht das Gesetz nicht vor. Nach § 368 BGB hat der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen aber ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen – der Mieter kann also Quittungen über geleistete Mietzahlungen verlangen.
Wer die Bescheinigung von Interessenten anfordert, erhebt personenbezogene Daten; das ist nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO nur zulässig, soweit es für die Entscheidung über den Vertragsschluss erforderlich ist.
Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Muss mein Vermieter mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?
Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Sie können aber Quittungen über Ihre Mietzahlungen verlangen und diese zusammen mit Kontoauszügen als Nachweis vorlegen.
Was ist, wenn ein Interessent keine Bescheinigung vorlegen kann?
Das ist bei Erstmietern oder bisherigen Eigentümern normal. Kontoauszüge mit regelmäßigen Mietzahlungen oder ein Einkommensnachweis sind dann ein vernünftiger Ersatz.
Begriffe kennen ist das eine.
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