Plattform & Sicherheit

DSGVO-konform verwalten, mit AVV und Hosting in Deutschland

Hosting bei IONOS in Deutschland, TLS-verschlüsselt, AVV nach Art. 28 DSGVO inklusive.

30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform

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Angemeldete RoofRunner-Oberfläche, gehostet auf Servern in Deutschland
Sobald Sie Mieterdaten in einer Software verarbeiten, sind Sie datenschutzrechtlich Verantwortlicher – und der Anbieter ist Ihr Auftragsverarbeiter. Daraus folgt eine konkrete Pflicht: Nach Art. 28 DSGVO brauchen Sie mit diesem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Fehlt er, ist das ein Verstoß, der unabhängig davon vorliegt, ob jemals Daten abhandenkommen. In der Praxis ist das eine der häufigsten Lücken bei kleineren Vermietern, weil die Frage schlicht nie gestellt wird – erst recht, seit die Mieterakte ohnehin digital geführt wird. RoofRunner nimmt sie Ihnen ab: Mit Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements kommt der AVV automatisch zustande, Sie müssen ihn nicht anfordern und nicht separat unterschreiben. Die Verarbeitung findet auf Servern in Deutschland statt.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag kommt automatisch zustande

Der AVV nach Art. 28 DSGVO regelt, was wir mit Ihren Daten tun dürfen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wir treffen und welche Unterauftragsverarbeiter beteiligt sind. Bei RoofRunner ist er Bestandteil des Abonnements – kein Formular, das Sie anfordern, ausdrucken und zurücksenden müssen. Den vollständigen Wortlaut können Sie jederzeit auf der AGB- und AVV-Seite nachlesen, inklusive der Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
  • AVV nach Art. 28 DSGVO automatisch mit dem Pro-Abo
  • Verarbeitung ausschließlich im Auftrag und nach Weisung
  • Unterauftragsverarbeiter transparent aufgeführt
  • Volltext jederzeit einsehbar, ohne Anforderung
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Web-Oberfläche mit dem angemeldeten Nutzerkonto und der Verwaltungsnavigation

Server in Deutschland, keine Übermittlung in Drittländer

Gehostet wird bei der IONOS SE in Deutschland. Die Verarbeitung findet damit innerhalb der EU statt, und es gibt keine Übermittlung in ein Drittland, für die zusätzliche Garantien und eine Transfer-Folgenabschätzung nötig wären. Die Übertragung erfolgt durchgehend TLS-verschlüsselt, Sicherungen laufen regelmäßig.
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Getrennte Sichten für Verwaltung und Mieter

Der Zugriff ist rollenbasiert abgegrenzt: Ein Mieter sieht im Mieterportal ausschließlich sein eigenes Mietverhältnis – nie die Daten anderer Mieter im selben Haus und nie Ihre Kosten. Das ist keine Bequemlichkeitsfrage, sondern die Umsetzung der Datenminimierung aus Art. 5 DSGVO: Wer nur sieht, was ihn betrifft, kann auch nur das weitergeben.
Mieterliste in der Verwaltungsansicht, aus der heraus je Mieter ein eigener Portalzugang vergeben wird

Ihre Pflichten als Verantwortlicher

Verarbeiten Sie Mieterdaten, sind Sie Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Daraus ergeben sich Pflichten, die unabhängig von der Größe Ihres Bestands gelten:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Dienstleister, der in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 28 DSGVO) – also auch mit dem Anbieter Ihrer Verwaltungssoftware.
  • Informationspflichten gegenüber Mietern nach Art. 13 DSGVO, in der Regel bei Vertragsschluss.
  • Auskunft, Berichtigung und Löschung auf Verlangen des Mieters (Art. 15 ff. DSGVO), grundsätzlich innerhalb eines Monats.
  • Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33 DSGVO).
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO). Die Ausnahme für Unternehmen unter 250 Beschäftigten greift hier regelmäßig nicht, weil die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt.

Ein Datenschutzbeauftragter ist für die meisten privaten Vermieter nicht erforderlich; die Benennungspflicht nach § 38 BDSG greift in der Regel erst ab 20 Personen, die ständig mit automatisierter Verarbeitung beschäftigt sind.

Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich als privater Vermieter wirklich einen AVV?

Ja. Sobald ein Dienstleister in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten Ihrer Mieter verarbeitet, verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag – unabhängig davon, ob Sie drei oder dreihundert Wohnungen verwalten. Bei RoofRunner kommt er automatisch mit dem kostenpflichtigen Abonnement zustande.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Auf Servern der IONOS SE in Deutschland. Die Verarbeitung findet damit innerhalb der EU statt; eine Übermittlung in ein Drittland, die zusätzliche Garantien erfordern würde, findet nicht statt.

Wer kann meine Daten einsehen?

Der Zugriff ist rollenbasiert begrenzt. Mieter sehen ausschließlich ihr eigenes Mietverhältnis. Auf unserer Seite erfolgt ein Zugriff nur im Rahmen des AVV, nach Ihrer Weisung – etwa bei einer von Ihnen angefragten Support-Unterstützung.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten entsprechend den Regelungen des AVV gelöscht oder zurückgegeben. Die Einzelheiten stehen im Volltext auf der AGB- und AVV-Seite.

Setzt diese Website Tracking-Cookies?

Nein. Es werden ausschließlich technisch notwendige Speicherungen vorgenommen. Zur Reichweitenmessung nutzen wir Plausible Analytics – cookiefrei, ohne Speicherung auf Ihrem Endgerät und ohne seitenübergreifendes Tracking. Auch die Schriftart ist lokal eingebunden, sodass beim Aufruf keine Verbindung zu Google Fonts entsteht. Details in der Datenschutzerklärung.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Für die meisten privaten Vermieter nicht. Die Benennungspflicht nach § 38 BDSG greift in der Regel erst, wenn mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

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