Verwaltung
Unterlagen am Objekt statt in vierzehn Ordnern
Verträge, Belege und Fotos direkt am Objekt oder Mietverhältnis abgelegt.
30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform
Abgelegt am Vorgang, nicht in einer Ordnerstruktur
- Dokumente-Tab je Objekt und je Mietverhältnis
- Upload im Browser oder als Foto vom Handy
- Vertrags-PDF direkt am Mietverhältnis
- Auch mobil erreichbar, ohne Ordner im Büro
Der Vertrag hängt am Mietverhältnis
Auch vom Handy in die richtige Akte
Wie lange Sie welche Unterlagen aufbewahren sollten
Für Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gibt es keine handelsrechtliche Buchführungspflicht, wohl aber die Notwendigkeit, Einnahmen und Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt belegen zu können. § 147 AO verlangt die geordnete Aufbewahrung steuerlich relevanter Unterlagen; praktisch sollten Belege mindestens so lange greifbar bleiben, wie die betreffenden Steuerjahre noch geändert werden können.
Bei Wohnungen, die Sie vermieten und später verkaufen wollen, kommt die Spekulationsfrist hinzu: Nach § 23 EStG ist ein Veräußerungsgewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Kaufvertrag, Kaufnebenkosten und Nachweise über Modernisierungen sind deshalb noch ein Jahrzehnt nach dem Erwerb relevant und gehören dauerhaft an die Objektakte.
Digitale Unterlagen sind zulässig, solange sie vollständig, lesbar und geordnet verfügbar bleiben. Das Belegeinsichtsrecht Ihrer Mieter zur Betriebskostenabrechnung ist unter Buchhaltung & Belege beschrieben.
Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wo werden Dokumente abgelegt?
Am Objekt oder am Mietverhältnis, zu dem sie gehören. Jede Objektakte hat einen eigenen Dokumente-Tab; das Vertrags-PDF hängt direkt am Mietverhältnis neben Mieter und Laufzeit.
Kann ich Dokumente auch von unterwegs hochladen?
Ja. In der mobilen Ansicht steht der Dokumente-Bereich neben Objekten, Mietverträgen und Aufgaben, sodass Papierbelege und Fotos direkt vor Ort in die richtige Akte wandern.
Was ist mit Rechnungen?
Für Rechnungen ist der Weg über die Belegerfassung besser: Dort werden zusätzlich IBAN, Betrag, Datum und Empfänger ausgelesen und die Position einer Kostenart zugeordnet, sodass sie später in die Betriebskostenabrechnung einfließen kann.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Steuerlich relevante Belege nach § 147 AO mindestens für die Dauer der offenen Steuerjahre. Kaufvertrag und Modernisierungsnachweise sollten wegen der zehnjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG dauerhaft an der Objektakte bleiben.
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