Verwaltung

Mietverträge verwalten, inklusive Staffel- und Indexmiete

Standard-, Staffel- und Indexmiete – mit Mustermietverträgen als Vorlage.

30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform

Mietvertrag in RoofRunner mit Mieter, Vertragsbeginn und angehängtem Vertragsdokument
Ein Mietvertrag ist keine Zahl, sondern eine Regel darüber, wie sich eine Zahl über die Zeit verändert. Bei einer Staffelmiete steht die nächste Stufe schon bei Vertragsschluss fest; bei einer Indexmiete hängt sie an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex. Beides ist in einer Tabelle nur mit Disziplin abbildbar, und in der Praxis passiert deshalb regelmäßig dasselbe: Die Staffelstufe wird übersehen und über Monate zu wenig Miete vereinnahmt. Zurückfordern lässt sich das in aller Regel nicht. RoofRunner hinterlegt die Konditionen am Mietverhältnis, arbeitet mit Mustermietverträgen als Vorlage und zeigt auf dem Dashboard, bei welchen Verträgen eine Erhöhung möglich wäre.

Drei Vertragsarten, eine Verwaltung

Die Standardmiete bleibt konstant, bis sie aktiv angepasst wird. Die Staffelmiete steigt zu vorab festgelegten Zeitpunkten um vereinbarte Beträge. Die Indexmiete folgt dem Verbraucherpreisindex. RoofRunner führt alle drei Varianten, sodass die erwartete Miete zu jedem Zeitpunkt eindeutig bestimmt ist – die Grundlage dafür, dass die Zahlungsüberwachung nicht bei jeder Anpassung aus dem Tritt gerät.
  • Standardmiete, Staffelmiete und Indexmiete
  • Vertragsbeginn und Laufzeit am Mietverhältnis
  • Mehrere Mieter pro Mietverhältnis möglich
  • Mustermietverträge als wiederverwendbare Vorlage
Objektdetails in der App mit dem hinterlegten Mietvertrag, Mieter, Vertragsbeginn und angehängtem Vertrags-PDF

Erhöhbare Mieten stehen auf dem Dashboard

Der eigentliche Wert liegt nicht in der Verwaltung der Regel, sondern darin, an sie erinnert zu werden. Das Dashboard führt „Erhöhbare Mieten“ als eigene Kennzahl: Verträge, bei denen nach den hinterlegten Konditionen eine Anpassung möglich wäre. Steht dort eine Null, ist nichts offen – und wenn nicht, ist der häufigste stille Einnahmeverlust im Kleinvermietergeschäft sichtbar, statt unbemerkt weiterzulaufen.
Dashboard mit der Kachel „Erhöhbare Mieten“ und dem Hinweis, dass derzeit keine Mieterhöhungen möglich sind

Mustermietverträge statt Copy-Paste

Wer regelmäßig neu vermietet, schreibt den Vertrag nicht jedes Mal neu. Mustermietverträge liegen als eigene Stammdaten neben Kostenarten und Verteilungen, zusammen mit Firmenvorlagen. Das hält die Klauseln über den Bestand hinweg einheitlich – was vor allem bei Staffel- und Indexvereinbarungen zählt, weil dort formale Fehler die ganze Vereinbarung unwirksam machen können.
app.roofrunner.de
Stammdaten-Bereich der Seitennavigation mit Firmen und Partner, Kostenarten, Verteilungen und Mustermietverträgen

Staffelmiete, Indexmiete und die Grenzen der Mieterhöhung

Die Staffelmiete nach § 557a BGB muss die jeweilige Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag ausweisen; eine reine Prozentangabe genügt nicht. Zwischen zwei Staffeln muss mindestens ein Jahr liegen. Während der Laufzeit der Staffelvereinbarung sind Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen – also sowohl die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete als auch die Modernisierungserhöhung.

Die Indexmiete nach § 557b BGB koppelt die Miete an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex. Auch hier muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und die Anpassung wird erst mit einer Erklärung in Textform wirksam, die die Änderung des Index und die neue Miete ausweist.

Für die reguläre Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens 15 Prozent.

Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Mietvertragsarten unterstützt RoofRunner?

Standardmiete mit konstantem Betrag, Staffelmiete mit vorab vereinbarten Stufen und Indexmiete gekoppelt an den Verbraucherpreisindex.

Woran erkenne ich, dass eine Mieterhöhung möglich ist?

An der Kennzahl „Erhöhbare Mieten“ auf dem Dashboard. Sie zählt die Mietverhältnisse, bei denen nach den hinterlegten Vertragskonditionen eine Anpassung möglich wäre.

Kann eine Wohnung mehrere Mieter haben?

Ja. Ein Mietverhältnis kann mehrere Mieter umfassen, etwa Paare oder Wohngemeinschaften. Alle sind demselben Vertrag zugeordnet und können jeweils einen eigenen Zugang zum Mieterportal erhalten.

Was sind Mustermietverträge?

Wiederverwendbare Vertragsvorlagen, die als Stammdaten neben Kostenarten und Verteilungen liegen. Sie halten die Klauseln über den Bestand hinweg einheitlich – wichtig vor allem bei Staffel- und Indexvereinbarungen, wo Formfehler die Vereinbarung unwirksam machen können.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB), zahlbar in drei Raten. Was das für Ihren konkreten Vertrag bedeutet, rechnen Sie mit dem Mietkautions-Rechner durch.

Testen Sie es an Ihrem eigenen Bestand.

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