Mieter & Kommunikation
Mieterportal: Antworten, ohne dass jemand fragt
Vertrag, Abrechnungen und Zahlungen für Mieter einsehbar – im Browser und mobil.
30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform
Vertrag, Abrechnung und Zahlungen an einem dauerhaften Ort
- Mietvertrag mit den vereinbarten Konditionen
- Bisherige Betriebskostenabrechnungen
- Zahlungshistorie des eigenen Mietverhältnisses
- Mehrere Mieter je Wohnung erhalten jeweils eigenen Zugang
Ein Kanal statt E-Mail, WhatsApp und Zettel im Briefkasten
Mobil: die Mieter-App
Darf ich Abrechnungen digital zustellen?
Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter nach § 556 Abs. 3 BGB fristgerecht zugehen, ist aber an keine bestimmte Form gebunden – es genügt grundsätzlich Textform im Sinne von § 126b BGB. Eine digitale Zustellung ist damit möglich, sofern der Mieter dieser Kommunikation zugestimmt und den Zugang tatsächlich eröffnet hat.
Entscheidend ist der Zugang: Die Abrechnung muss so in den Machtbereich des Mieters gelangen, dass er unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen kann. Im Streitfall trägt der Vermieter dafür die Beweislast. Eine Bereitstellung im Portal mit dokumentierter Benachrichtigung ist hier belastbarer als eine E-Mail, deren Empfang bestritten wird.
Strenger ist die Lage bei Erklärungen, die die Schriftform nach § 126 BGB verlangen – insbesondere die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses nach § 568 BGB. Sie ist eigenhändig zu unterschreiben und kann nicht durch eine einfache E-Mail ersetzt werden; § 126 Abs. 3 BGB lässt lediglich die qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz zu, die in der Praxis kaum jemand einsetzt.
Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was genau sehen meine Mieter im Portal?
Ihren Mietvertrag, die bisherigen Betriebskostenabrechnungen, die Zahlungshistorie ihres eigenen Mietverhältnisses sowie den Verlauf ihrer Meldungen. Ausschließlich Daten zum eigenen Mietverhältnis – niemals Angaben zu anderen Mietern oder zu Ihren Kosten.
Müssen meine Mieter etwas installieren?
Nein. Das Portal läuft im Browser auf jedem Gerät, auch mobil. Eine native App für iOS und Android ist zusätzlich in Vorbereitung und ergänzt den Zugang um Push-Benachrichtigungen und den direkten Kamerazugriff.
Wann kommt die Mieter-App?
Die native App für iOS und Android befindet sich in Vorbereitung. Weil das Portal bereits heute vollständig im mobilen Browser funktioniert, wartet keine Funktion auf das Release – die App bringt vor allem Push-Benachrichtigungen und den Kamerazugriff ohne Umweg über die Dateiauswahl.
Was kostet der Zugang für meine Mieter?
Nichts. Abgerechnet wird ausschließlich nach verwalteten Wohnungen, unabhängig davon, wie viele Mieter das Portal nutzen.
Was, wenn ein Mieter das Portal nicht nutzen möchte?
Dann ändert sich für ihn nichts: Abrechnungen und Schreiben lassen sich weiterhin klassisch versenden. Das Portal ist ein Angebot, keine Voraussetzung.
Testen Sie es an Ihrem eigenen Bestand.
30 Tage voller Funktionsumfang, keine Zahlungsdaten notwendig. Danach 3,57 € pro Wohnung und Monat, monatlich kündbar.