Finanzen & Buchhaltung
Betriebskostenabrechnung generieren statt zusammenrechnen
Abrechnung je Objekt und Jahr generieren – nach Fläche, Personen oder Verbrauch.
30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform
Verteilerschlüssel einmal hinterlegen, nicht jedes Jahr neu
- Verteilung nach Wohnfläche, Personenzahl oder Verbrauch
- Kostenarten und Verteilungen als wiederverwendbare Stammdaten
- Wohnfläche als gesetzlicher Standard nach § 556a BGB
- Mehrere Objekte in einem Durchgang auswählen
Anteilig, wenn mitten im Jahr jemand auszieht
Jede Abrechnung mit Status und Datei nachvollziehbar
Betriebskostenabrechnung in vier Schritten
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Jahr und Objekte wählen
Abrechnungsjahr auswählen und die Objekte markieren, für die abgerechnet werden soll – einzeln oder alle auf einmal.
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Kostenarten prüfen
Die als Stammdaten hinterlegten Kostenarten und ihre Verteilungen durchsehen und bei Bedarf für dieses Jahr anpassen.
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Verbräuche einbeziehen
Die erfassten Strom-, Wasser-, Gas- und Heizungsstände fließen in die verbrauchsabhängigen Kostenarten ein.
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Abrechnung generieren
Abrechnung erzeugen lassen. Sie erscheint mit Status und Betrag in der Liste und lässt sich als Datei öffnen.
Was das Gesetz von einer Betriebskostenabrechnung verlangt
Eine formell wirksame Abrechnung braucht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vier Bestandteile: die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt einer davon, ist die Abrechnung angreifbar – unabhängig davon, ob inhaltlich richtig gerechnet wurde.
Die Abrechnungsfrist beträgt zwölf Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Beim Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum heißt das: Die Abrechnung muss dem Mieter bis zum 31. Dezember des Folgejahres zugegangen sein. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen, sofern Sie die Verspätung zu vertreten haben. Ein Guthaben des Mieters bleibt hingegen bestehen.
Umlagefähig sind die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählten Positionen. Der Katalog ist nicht vollständig abschließend: § 2 Nr. 17 BetrKV erfasst auch sonstige Betriebskosten – diese müssen allerdings im Mietvertrag konkret benannt sein. Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungskosten sind in keinem Fall umlagefähig und sind ein Klassiker unter den Gründen für erfolgreiche Widersprüche.
Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Welche Verteilerschlüssel unterstützt RoofRunner?
Wohnfläche, Personenzahl und gemessenen Verbrauch. Die Zuordnung erfolgt je Kostenart und wird als Stammdatum hinterlegt, sodass sie im Folgejahr nicht neu eingetragen werden muss.
Was passiert bei einem Mieterwechsel mitten im Abrechnungsjahr?
RoofRunner leitet die Nutzungszeiträume aus den hinterlegten Mietverhältnissen ab und rechnet zeitanteilig ab – für beide Mieter und für einen eventuellen Leerstand, den Sie als Eigentümer tragen.
Kann ich mehrere Objekte gemeinsam abrechnen?
Ja. Sie wählen das Abrechnungsjahr und markieren die betroffenen Objekte einzeln oder alle auf einmal. Die erzeugten Abrechnungen erscheinen anschließend je Objekt in der Liste.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember ist der Stichtag der 31. Dezember des Folgejahres. Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen, ein Mieterguthaben bleibt bestehen.
Welche Kosten darf ich überhaupt umlegen?
Die in der Betriebskostenverordnung aufgezählten Positionen, etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen und Hauswart. Sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV nur, wenn sie im Mietvertrag konkret benannt sind. Instandhaltung und Verwaltungskosten nie.
Kann ich die Verteilung erst einmal ausprobieren?
Ja. Mit unserem kostenlosen Nebenkostenrechner verteilen Sie die Betriebskosten für einen einzelnen Mieter, ohne Anmeldung.
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