Finanzen & Buchhaltung
Zahlungsüberwachung: fehlende Mieten sehen, bevor es drei werden
Eingehende Zahlungen abgeglichen, offene Mieten mit Betrag und Fälligkeit sichtbar.
30 Tage kostenlos testen Keine Zahlungsdaten notwendig DSGVO-konform
Offene Mietzahlungen mit Betrag und Fälligkeit
- Erwartete Miete kommt aus dem hinterlegten Mietvertrag
- Offene Posten mit Betrag und Fälligkeitsdatum
- Eigener Tab „Zahlungsüberwachung“ im Finanzbereich
- Kachel „Offen“ in der Jahresübersicht
Auf dem Dashboard steht die Antwort, nicht die Frage
Jede Zahlung gehört zu einer Mieteinheit
Wann ein Mieter mit der Miete in Verzug ist
Die Miete ist nach § 556b Abs. 1 BGB zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des Zeitraums zu zahlen, für den sie bemessen ist. Maßgeblich ist grundsätzlich, dass der Mieter die Zahlung rechtzeitig veranlasst hat – nicht, wann sie auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Für die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB die Schwelle: entweder an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete, oder über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag, der zwei Monatsmieten erreicht.
Wichtig und oft übersehen: Nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam, wenn der Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage ausgeglichen wird (Schonfristzahlung). Wer allein auf § 543 setzt, kalkuliert das nicht ein.
In allen Fällen entscheidet die Dokumentation, welcher Betrag wann fällig war und was einging – und die entsteht in der Zahlungsüberwachung nebenbei.
Diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Woher weiß RoofRunner, welche Miete erwartet wird?
Aus dem hinterlegten Mietverhältnis. Die vereinbarte Miete inklusive Vorauszahlungen ergibt die erwartete Zahlung – auch bei Staffel- oder Indexmiete, wo sich der Betrag zu definierten Zeitpunkten ändert.
Wo sehe ich die offenen Posten?
In der Finanzübersicht als Liste „Offene Mietzahlungen“ mit Betrag und Fälligkeitsdatum, als Kachel „Offen“ in der Jahresübersicht, im eigenen Tab „Zahlungsüberwachung“ und als Kennzahl auf dem Dashboard.
Brauche ich dafür zwingend die Banking-Anbindung?
Für den laufenden Abgleich ja – die Umsätze müssen ja irgendwoher kommen. Die Anbindung läuft über eine lizenzierte PSD2-Schnittstelle und ist in wenigen Minuten eingerichtet.
Sehen meine Mieter ihre Zahlungshistorie?
Ja. Im Mieterportal sieht jeder Mieter die Zahlungen seines eigenen Mietverhältnisses. Das erledigt die häufige Rückfrage „Ist meine Miete angekommen?“ ohne Ihr Zutun.
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30 Tage voller Funktionsumfang, keine Zahlungsdaten notwendig. Danach 3,57 € pro Wohnung und Monat, monatlich kündbar.