Lösungen
RoofRunner für Mieter
Mieterinnen und Mieter in einem von RoofRunner verwalteten Objekt
Diese Seite richtet sich an Mieterinnen und Mieter, deren Vermieter RoofRunner einsetzt. Der praktische Unterschied ist klein, aber spürbar: Die Fragen, für die man sonst anruft und auf Rückruf wartet — wie hoch war die letzte Abrechnung, ist die Miete angekommen, was steht eigentlich im Vertrag — beantworten sich im Mieterportal selbst. Einen eigenen Vertrag mit RoofRunner brauchen Sie dafür nicht; das Mietverhältnis besteht weiterhin ausschließlich mit Ihrem Vermieter.
Was Sie sehen — und was nicht
Sie sehen ausschließlich Ihr eigenes Mietverhältnis: Ihren Vertrag, Ihre Abrechnungen, Ihre Zahlungen. Daten anderer Mietparteien sind für Sie nicht sichtbar, und Ihre nicht für sie.
Bei einer Betriebskostenabrechnung bedeutet das: Sie sehen die Gesamtkosten des Objekts und Ihren Anteil daran — denn beides brauchen Sie, um die Abrechnung überhaupt prüfen zu können —, nicht aber die Einzelanteile Ihrer Nachbarn.
- Mietvertrag und Vertragsdaten einsehen
- Betriebskostenabrechnungen der vergangenen Zeiträume
- Zahlungshistorie des eigenen Mietverhältnisses
Schäden melden, ohne dass es untergeht
Ein Wasserfleck an der Decke, eine defekte Therme: Wird das per Zuruf oder Messenger gemeldet, ist später schwer zu klären, wann es gemeldet wurde. Das ist nicht nur eine Frage der Ordnung — bei einem Mangel hängt einiges am Zeitpunkt.
Über das Portal wird aus einer Meldung ein Vorgang mit Datum, Anhängen und nachvollziehbarem Status. Das ist im Zweifel für beide Seiten die bessere Grundlage.
Zählerstände direkt übermitteln
Ableseformulare, die zum Stichtag im Briefkasten landen und danach nicht mehr auffindbar sind, kennt jeder. Der Zählerstand lässt sich stattdessen direkt digital erfassen — dort, wo man ohnehin steht.
Weil Heizung und Warmwasser nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, ist eine rechtzeitige Ablesung auch in Ihrem Interesse.
Dasselbe gilt beim Auszug. Ohne Zwischenablesung zum Stichtag lässt sich Ihr Verbrauch nicht sauber von dem der nachfolgenden Mietpartei trennen, und es muss nach einem Näherungsverfahren aufgeteilt werden — was fast immer streitanfälliger ist als ein abgelesener Wert. Der Zählerstand gehört deshalb ins Übergabeprotokoll, zusammen mit dem Zustand der Wohnung und der Zahl der übergebenen Schlüssel.
Was RoofRunner für Sie nicht ist
RoofRunner ist die Software Ihres Vermieters, nicht Ihr Vertragspartner. Wir können keine Auskunft zu Ihrem Mietverhältnis geben, keine Abrechnung ändern und nicht zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter vermitteln.
Inhaltliche Fragen zu Vertrag, Abrechnung oder Mängeln richten Sie bitte an Ihren Vermieter oder Ihre Verwaltung. Bei rechtlichen Fragen hilft ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung weiter.
Die Funktionen dahinter
Ihre Rechte an Ihren Daten
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Ihr Vermieter, nicht RoofRunner. Ihre Betroffenenrechte richten Sie deshalb an ihn: Auskunft nach Art. 15 DSGVO, Berichtigung nach Art. 16 DSGVO und Löschung nach Art. 17 DSGVO.
Die Auskunft ist innerhalb eines Monats zu erteilen; nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO kann die Frist um zwei Monate verlängert werden. RoofRunner verarbeitet die Daten im Auftrag Ihres Vermieters auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO.
Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Kostet mich der Zugang etwas?
Nein. Für Mieterinnen und Mieter ist der Zugang kostenlos. Die Software wird vom Vermieter bezahlt.
Können andere Mieter meine Daten sehen?
Nein. Jede Mietpartei sieht ausschließlich ihr eigenes Mietverhältnis. Bei der Betriebskostenabrechnung sind die Gesamtkosten und Ihr Anteil sichtbar, nicht die Anteile anderer Parteien.
Mein Vermieter nutzt RoofRunner nicht — kann ich es selbst einrichten?
Nein. Der Zugang entsteht aus dem Mietverhältnis heraus und setzt voraus, dass Ihr Vermieter RoofRunner einsetzt.
Ersetzt eine Meldung im Portal die schriftliche Mängelanzeige?
Sie dokumentiert die Meldung mit Datum und Verlauf, was in der Praxis meist genügt. Wo eine bestimmte Form vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist — etwa bei einer Kündigung —, ersetzt sie diese Form nicht.
30 Tage kostenlos ausprobieren.
Ohne Zahlungsdaten, mit vollem Funktionsumfang ab dem ersten Tag. Danach 3,57 € pro Wohnung und Monat, monatlich kündbar.