Glossar
Zählerstand
Auch: Zählerstände · Ablesung · Verbrauchserfassung
Ein Zählerstand ist der zu einem Stichtag abgelesene Wert eines Verbrauchszählers für Strom, Wasser, Gas oder Wärme und bildet die Grundlage jeder verbrauchsabhängigen Abrechnung.
Ohne Anfangs- und Endwert gibt es keinen Verbrauch, sondern nur eine Schätzung. Bei Heizung und Warmwasser ist das nicht bloß unschön: Die Heizkostenverordnung verlangt eine verbrauchsabhängige Abrechnung, und wird sie nicht eingehalten, darf der Mieter den auf ihn entfallenden Anteil um 15 Prozent kürzen.
Der übliche Turnus ist jährlich zum Ende des Abrechnungszeitraums. Zusätzlich braucht es bei jedem Mieterwechsel eine Zwischenablesung zum Stichtag.
Praktisch ist die Ablesung ein Terminproblem, kein Rechenproblem: Werte müssen zu einem bestimmten Tag vorliegen, und wer nicht angetroffen wird, verzögert die gesamte Abrechnung. Eine Historie je Wohnung macht außerdem Ausreißer sichtbar – ein plötzlich verdreifachter Wasserverbrauch ist meist ein Leck, kein Verhalten.
In RoofRunner werden Stände je Einheit über Zählerstände erfasst.
Verbrauchsabhängige Abrechnung
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser zu einem wesentlichen Teil verbrauchsabhängig verteilt werden. § 7 HeizkostenV nennt für Heizung einen Verbrauchsanteil von 50 bis 70 Prozent, § 9 HeizkostenV regelt die Verteilung bei verbundenen Anlagen.
Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, hat der Nutzer nach § 12 HeizkostenV das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil um 15 Prozent zu kürzen.
Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Was passiert ohne verbrauchsabhängige Abrechnung?
Der Nutzer darf seinen Anteil an den Heiz- und Warmwasserkosten nach § 12 HeizkostenV um 15 Prozent kürzen.
Wie oft muss abgelesen werden?
Mindestens einmal jährlich zum Ende des Abrechnungszeitraums, zusätzlich zu jedem Mieterwechsel.
Begriffe kennen ist das eine.
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