Glossar
Abrechnungszeitraum
Auch: Abrechnungsperiode · Abrechnungsjahr
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum von zwölf Monaten, für den ein Vermieter die Betriebskosten eines Objekts zusammenstellt und abrechnet.
Zwölf Monate sind zwingend – kürzer darf der Zeitraum nur in Ausnahmefällen sein, etwa bei einer einmaligen Umstellung auf einen neuen Turnus. Das Kalenderjahr ist üblich, aber nicht vorgeschrieben; ein Zeitraum von Juli bis Juni ist ebenso zulässig, solange er für alle Mietparteien eines Objekts gleich läuft.
Der Zeitraum ist der Anker für die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB: Sie beginnt mit seinem Ende, nicht mit dem Zugang der letzten Rechnung. Wer im Dezember noch auf die Heizkostenabrechnung des Versorgers wartet, hat trotzdem bis zum Ablauf des Folgejahres Zeit.
Zieht eine Mietpartei unterjährig ein oder aus, wird ihr Anteil zeitanteilig ermittelt. Bei verbrauchsabhängigen Positionen braucht es dafür eine Zwischenablesung; bei flächenbezogenen Positionen genügt die taggenaue Aufteilung.
In RoofRunner ist der Zeitraum je Objekt und Jahr in der Nebenkostenabrechnung hinterlegt.
Passend dazu in RoofRunner
Häufige Fragen
Muss der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr sein?
Nein. Er muss zwölf Monate umfassen und für alle Mietparteien eines Objekts einheitlich laufen. Welche zwölf Monate das sind, entscheiden Sie.
Ab wann läuft die Abrechnungsfrist?
Ab dem Ende des Abrechnungszeitraums – nicht ab dem Zugang der letzten Lieferantenrechnung.
Begriffe kennen ist das eine.
Mit RoofRunner erledigen sich Betriebskostenabrechnung, Zahlungsabgleich und Auswertungen weitgehend von selbst. 30 Tage kostenlos testen, keine Zahlungsdaten notwendig.