Glossar

Kontoabgleich

Auch: Bankabgleich · Zahlungszuordnung

Der Kontoabgleich ist die Zuordnung eingegangener Kontoumsätze zu den erwarteten Forderungen eines Mietverhältnisses, um Zahlungseingänge und offene Posten sichtbar zu machen.

In der Theorie ist das ein Abgleich von Betrag und Verwendungszweck. In der Praxis scheitert er an denselben drei Dingen: Der Zahler heißt anders als der Mieter, weil ein Angehöriger überweist. Der Verwendungszweck lautet „Miete“ ohne Objekt. Und der Betrag stimmt nicht, weil eine Erhöhung noch nicht übernommen wurde.

Deshalb ist der Kontoabgleich weniger ein Rechen- als ein Stammdatenproblem: Je sauberer Mietverhältnis und Sollstellung gepflegt sind, desto mehr Umsätze ordnen sich von selbst zu.

Bewährt hat sich eine feste Reihenfolge. Zuerst die Umsätze, die nach Betrag und Mieter eindeutig passen. Dann die Beträge, die zu keiner Sollstellung passen – meist eine Doppelzahlung, eine eigenmächtig geminderte Miete oder eine vergessene Erhöhung. Zuletzt Zahlungen Dritter, etwa vom Jobcenter oder von Angehörigen, deren Zahlername nie zum Mieter passt. Was danach offen bleibt, wird geklärt und nicht „ungefähr“ zugeordnet.

Heikel sind Zahlungen, die mehrere Monate betreffen können. Überweist ein Mieter nach zwei ausgebliebenen Mieten einen Monatsbetrag, zählt zunächst seine eigene Tilgungsbestimmung im Verwendungszweck; fehlt sie, gilt die gesetzliche Reihenfolge des § 366 Abs. 2 BGB. Wer die Zahlung einfach dem laufenden Monat zuschlägt, beziffert den Mietrückstand womöglich anders, als ein Gericht es später tut.

Technisch laufen die Umsätze über eine PSD2-Schnittstelle ein, statt als exportierte Datei aus dem Onlinebanking. In RoofRunner erledigt das die Banking-Anbindung; der Abgleich gegen die erwarteten Mieten passiert in der Mieteingangskontrolle.

Häufige Fragen

Warum lassen sich manche Zahlungen nicht zuordnen?

Meist weil Zahlername, Verwendungszweck oder Betrag von der Erwartung abweichen – etwa wenn ein Dritter überweist oder eine Mieterhöhung noch nicht übernommen wurde.

Wie oft sollte ich den Kontoabgleich machen?

Mindestens monatlich, kurz nach dem dritten Werktag, an dem die Miete fällig ist. Dann fällt ein Ausfall auf, solange er noch eine einzige Monatsmiete groß ist.

Begriffe kennen ist das eine.

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