Glossar

PSD2

Auch: Zahlungsdiensterichtlinie · Kontoinformationsdienst

PSD2 ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die Banken verpflichtet, lizenzierten Drittanbietern auf Wunsch des Kontoinhabers einen standardisierten Zugriff auf Kontodaten zu ermöglichen.

Für die Immobilienverwaltung ist PSD2 der Grund, warum Kontoumsätze überhaupt automatisch einlaufen können, statt als CSV-Export aus dem Onlinebanking. Der Zugriff ist an eine Einwilligung des Kontoinhabers gebunden, zeitlich befristet und jederzeit widerruflich.

Zwei Rollen sind zu unterscheiden, und der Unterschied ist keine Nuance. Ein Kontoinformationsdienst (AIS) darf Umsätze und Salden lesen. Ein Zahlungsauslösedienst (PIS) darf Zahlungen auslösen. Das sind getrennte Erlaubnistatbestände mit getrennten Lizenzen – wer nur als AIS zugelassen ist, kann keine Überweisung starten, egal was die Software anbietet.

Für den Kontoabgleich genügt der lesende Zugriff vollständig. Weil dabei ein Dienstleister Kontodaten verarbeitet, gehört ein Auftragsverarbeitungsvertrag dazu. RoofRunner nutzt die Banking-Anbindung ausschließlich lesend.

Häufige Fragen

Kann über PSD2 auch Geld bewegt werden?

Nur durch einen lizenzierten Zahlungsauslösedienst. Ein reiner Kontoinformationsdienst hat ausschließlich lesenden Zugriff auf Umsätze und Salden.

Muss ich den Zugriff regelmäßig erneuern?

Ja. Die Einwilligung ist befristet und muss periodisch bestätigt werden. Sie können sie außerdem jederzeit widerrufen.

Begriffe kennen ist das eine.

Mit RoofRunner erledigen sich Betriebskostenabrechnung, Zahlungsabgleich und Auswertungen weitgehend von selbst. 30 Tage kostenlos testen, keine Zahlungsdaten notwendig.