Wohnflächen-Rechner
Die Wohnfläche ist Grundlage für Miethöhe, Betriebskostenumlage und Mietspiegelvergleich – und sie wird nicht einfach als Grundfläche gemessen. Nach der Wohnflächenverordnung zählen Flächen unter Dachschrägen nur anteilig und Balkone in der Regel zu einem Viertel. Der Rechner setzt das um.
Warum die Fläche über mehr entscheidet als die Miete
Die Wohnfläche ist der gesetzliche Auffangmaßstab für die Betriebskostenumlage: Sagt der Mietvertrag nichts anderes, werden die Kosten nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a Abs. 1 BGB). Ein Fehler in der Fläche einer einzigen Einheit verschiebt deshalb die Anteile aller Parteien eines Objekts.
Genau deshalb lohnt es sich, die Fläche je Mieteinheit einmal sauber zu ermitteln und zu dokumentieren, statt sie aus einem alten Exposé zu übernehmen – in RoofRunner in der Objektverwaltung.
Die Regeln der Wohnflächenverordnung
Gerechnet wird nach lichter Höhe: ab zwei Metern voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht (§ 4 WoFlV). Bei Dachgeschosswohnungen entscheidet das über zweistellige Prozentsätze der Gesamtfläche.
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel anzurechnen, höchstens zur Hälfte. Die hälftige Anrechnung ist der begründungsbedürftige Ausnahmefall, nicht die Wahlmöglichkeit.
Weicht die tatsächliche Fläche erheblich von der im Mietvertrag genannten ab, kann das Auswirkungen auf Miethöhe und Umlage haben. Wer eine Wohnung neu vermietet, misst besser einmal nach, als sich später darauf zu berufen.
Dieser Rechner ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie werden Dachschrägen bei der Wohnfläche angerechnet?
Grundflächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern zählen voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht (§ 4 WoFlV).
Zählt der Balkon zur Wohnfläche?
In der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte (§ 4 WoFlV). Voll angerechnet wird er nicht. Welcher Anteil angemessen ist, hängt von Lage und Nutzbarkeit ab.
Gehören Keller und Garage zur Wohnfläche?
Nein. § 2 WoFlV nimmt Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Garagen und Heizungsräume ausdrücklich aus.
Gilt die WoFlV für jeden Mietvertrag?
Unmittelbar gilt sie für preisgebundenen Wohnraum. Für frei finanzierten Wohnraum wird sie herangezogen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben – was praktisch fast immer der Fall ist.
Rechnen war gestern.
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