Grunderwerbsteuer-Rechner
Die Grunderwerbsteuer ist eine Landessteuer und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % der Gegenleistung. Zusammen mit Notar, Grundbuch und einer eventuellen Maklerprovision ergeben sich die Kaufnebenkosten, die in jede ehrliche Renditerechnung gehören.
Was zur Bemessungsgrundlage gehört
Maßgeblich ist die Gegenleistung, im Regelfall der beurkundete Kaufpreis. Mitverkaufte bewegliche Sachen – eine Einbauküche, eine Sauna, Möbel – gehören nicht dazu. Werden sie im Kaufvertrag gesondert und mit einem realistischen Wert ausgewiesen, mindern sie die Bemessungsgrundlage. Wichtig ist dabei „realistisch“: Ein offensichtlich überhöhter Ansatz fällt beim Finanzamt auf.
Warum die Steuer steuerlich nicht sofort wirkt
Die Grunderwerbsteuer ist keine sofort abziehbare Ausgabe, sondern Teil der Anschaffungsnebenkosten. Sie teilt damit das Schicksal des Wirtschaftsguts, dem sie zuzuordnen ist: Der Anteil, der auf das Gebäude entfällt, erhöht die Bemessungsgrundlage der AfA und wirkt über die Nutzungsdauer. Der Anteil für Grund und Boden wirkt sich steuerlich überhaupt nicht aus, weil Grundstücke nicht abgeschrieben werden.
Für die Aufteilung gilt dieselbe Quote wie beim Kaufpreis selbst – weshalb sich an dieser einen Zahl über zwanzig Jahre erhebliche Beträge entscheiden.
Kaufnebenkosten in der Renditerechnung
Kaufnebenkosten sind der Grund, warum Brutto- und Nettomietrendite so weit auseinanderliegen: Sie erhöhen das eingesetzte Kapital, ohne die Mieteinnahmen zu erhöhen. Bei 6,5 % Grunderwerbsteuer, 2 % Notar und Grundbuch und einer Maklerprovision summieren sie sich schnell auf über 10 % des Kaufpreises.
Rechnen Sie damit weiter im Mietrendite-Rechner. Die laufenden Zahlen je Objekt liefern danach die Auswertungen in RoofRunner.
Dieser Rechner ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Worauf wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Auf die Gegenleistung, im Regelfall den beurkundeten Kaufpreis. Mitverkaufte bewegliche Gegenstände zählen nicht dazu, wenn sie im Kaufvertrag gesondert und mit einem realistischen Wert ausgewiesen sind.
Kann ich die Grunderwerbsteuer sofort absetzen?
Nein. Sie gehört zu den Anschaffungsnebenkosten. Der auf das Gebäude entfallende Anteil erhöht die Bemessungsgrundlage der AfA, der auf Grund und Boden entfallende Anteil bleibt steuerlich ohne Wirkung.
Sind die Steuersätze bundesweit einheitlich?
Nein. Die Länder setzen den Satz selbst fest; er reicht derzeit von 3,5 bis 6,5 Prozent. Die Sätze werden gelegentlich geändert – prüfen Sie vor einem Kauf den aktuell geltenden Satz Ihres Bundeslandes.
Welche Kaufnebenkosten kommen noch dazu?
Notar und Grundbuch liegen zusammen üblicherweise bei rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises. Eine Maklerprovision kommt hinzu, wenn ein Makler beteiligt ist; sie wird bei Wohnimmobilien in der Regel geteilt.
Rechnen war gestern.
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