Glossar

Leerstand

Auch: Leerstandszeiten · Mietausfall

Leerstand bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Mieteinheit nicht vermietet ist; der Vermieter trägt in dieser Zeit die auf sie entfallenden Betriebskosten selbst.

Die wichtigste Regel ist eine Verbotsregel: Die auf eine leerstehende Einheit entfallenden Betriebskosten dürfen nicht auf die übrigen Mietparteien verteilt werden. Die Einheit bleibt im Verteilerschlüssel, ihr Anteil geht zulasten des Vermieters. Eine Abrechnung, die den Leerstand herausrechnet und die Restkosten auf die verbleibenden Mieter aufteilt, ist fehlerhaft.

Steuerlich bleibt der Werbungskostenabzug während des Leerstands erhalten, solange die Vermietungsabsicht fortbesteht und nachweisbar ist – durch Inserate, Maklerauftrag oder dokumentierte Besichtigungen. Ohne diesen Nachweis kann das Finanzamt den Abzug für die Leerstandszeit versagen.

Wirtschaftlich ist Leerstand der teuerste Zustand einer Einheit: keine Einnahmen, volle laufende Kosten, weiterlaufende Finanzierung. In der Renditerechnung gehört er deshalb als Abschlag berücksichtigt – siehe Mietrendite.

Häufige Fragen

Darf ich Leerstandskosten auf die anderen Mieter umlegen?

Nein. Der auf die leerstehende Einheit entfallende Anteil bleibt beim Vermieter. Die Einheit zählt im Verteilerschlüssel weiterhin mit.

Kann ich während des Leerstands Werbungskosten absetzen?

Ja, solange die Vermietungsabsicht besteht und nachweisbar ist. Bewahren Sie Inserate und Maklerunterlagen als Beleg auf.

Begriffe kennen ist das eine.

Mit RoofRunner erledigen sich Betriebskostenabrechnung, Zahlungsabgleich und Auswertungen weitgehend von selbst. 30 Tage kostenlos testen, keine Zahlungsdaten notwendig.