Glossar

Energieausweis

Auch: Energiepass · Bedarfsausweis · Verbrauchsausweis

Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes und muss Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.

Es gibt zwei Varianten. Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und ist günstiger, aber vom Heizverhalten der Bewohner abhängig. Der Bedarfsausweis beruht auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist vom Nutzerverhalten unabhängig.

Vorzulegen ist der Ausweis unaufgefordert und spätestens bei der Besichtigung; bei Vertragsschluss ist er zu übergeben. Bereits in der Immobilienanzeige müssen Pflichtangaben erscheinen – unter anderem Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Verstöße gegen die Vorlage- und Angabepflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und sind zudem abmahnfähig.

Weil der Ausweis genau dann gebraucht wird, wenn es schnell gehen muss, gehört er an das Objekt – in RoofRunner in die Dokumentenverwaltung.

Häufige Fragen

Muss der Energieausweis ins Inserat?

Ja. Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen unter anderem Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlichen Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse nennen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Danach muss für eine Neuvermietung ein neuer Ausweis erstellt werden.

Begriffe kennen ist das eine.

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