Nebenkostenrechner
Mit dem Nebenkostenrechner verteilen Sie die Betriebskosten korrekt auf einen Mieter. Der Kostenanteil berechnet sich als Gesamtkosten × (Anteil des Mieters ÷ Gesamtbezugsgröße), zeitanteilig nach Nutzungsmonaten. Wählen Sie den Verteilerschlüssel, geben Sie die Werte ein und Sie sehen sofort Kostenanteil und Saldo gegenüber den Vorauszahlungen.
Wie wird die Nebenkostenabrechnung berechnet?
Der auf einen Mieter entfallende Anteil ergibt sich aus dem gewählten Verteilerschlüssel:
| Nach Wohnfläche | Kosten × (m² des Mieters ÷ Gesamtwohnfläche) — Standard nach § 556a BGB |
| Nach Personen | Kosten × (Personen der Wohnung ÷ Gesamtpersonen) |
| Nach Wohneinheiten | Kosten ÷ Anzahl der Wohneinheiten |
Bei unterjähriger Nutzung erfolgt im Rechner eine vereinfachte zeitanteilige Verteilung nach Nutzungsmonaten. Je nach Kostenart oder vereinbartem Verteilerschlüssel kann die tatsächliche Abrechnung abweichen. Die RoofRunner Immobilienverwaltungssoftware erstellt die vollständige Nebenkostenabrechnung für alle Mieter automatisch – mit einem Klick zum PDF.
Häufige Fragen
Nach welchem Schlüssel werden Nebenkosten verteilt?
Soweit keine andere Umlage vereinbart wurde, werden Betriebskosten grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt (§ 556a BGB). Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Warmwasser müssen grundsätzlich zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem gemessenen Verbrauch verteilt werden; der verbleibende Anteil wird nach einem festen Maßstab (z. B. Wohnfläche) umgelegt.
Wie berechnet man den Nebenkostenanteil eines Mieters?
Kostenanteil = Gesamtkosten × (Anteil des Mieters ÷ Gesamtbezugsgröße). Beispiel bei Verteilung nach Fläche: 3.600 € × (75 m² ÷ 300 m²) = 900 €.
Was ist bei unterjährigem Ein- oder Auszug?
Zieht ein Mieter unterjährig ein oder aus, berücksichtigt der Rechner den angegebenen Nutzungszeitraum zeitanteilig nach Monaten. In der tatsächlichen Betriebskostenabrechnung kann die Verteilung je nach Kostenart, Verbrauch und vereinbartem Verteilerschlüssel abweichen. Tragen Sie dazu einfach die Zahl der Nutzungsmonate in den Rechner ein.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung erstellt werden?
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
Rechnen war gestern.
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