AfA-Rechner für Immobilien
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist die jährliche steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts. Sie berechnet sich als Gebäudewert × AfA-Satz (regulär 2 %, Neubau ab 2023: 3 %). Geben Sie Kaufpreis, Gebäudeanteil und Satz ein und der Rechner zeigt Ihre jährliche und monatliche AfA.
Wie wird die AfA berechnet?
| Abschreibungsbasis | (Kaufpreis + Kaufnebenkosten) × Gebäudeanteil |
| Jährliche AfA | Abschreibungsbasis × AfA-Satz |
| Abschreibungsdauer | 100 % ÷ AfA-Satz |
Die AfA senkt als Werbungskosten Ihre steuerpflichtigen Mieteinkünfte. Mit der RoofRunner Immobilienverwaltungssoftware erfassen Sie Anschaffungskosten, Belege und Einnahmen je Objekt – die ideale Basis für die Anlage V Ihrer Steuererklärung.
Häufige Fragen
Was ist die AfA bei Immobilien?
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist die steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts. Vermieter können den auf das Gebäude entfallenden Teil der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten absetzen. Der Grund und Boden ist nicht abschreibbar.
Wie hoch ist der AfA-Satz?
Für vermietete Wohngebäude gilt regulär 2 % pro Jahr (Fertigstellung ab 1925) bzw. 2,5 % (vor 1925). Für Neubauten mit Fertigstellung ab dem 1.1.2023 gilt ein erhöhter linearer Satz von 3 % (§ 7 Abs. 4 EStG).
Wie wird der Gebäudeanteil ermittelt?
Nur das Gebäude wird abgeschrieben, nicht das Grundstück. Der Gebäudeanteil wird aus dem Kaufvertrag, einem Gutachten oder der Kaufpreisaufteilung des Finanzamts abgeleitet – häufig liegen 70–85 % des Kaufpreises auf dem Gebäude.
Zählen die Kaufnebenkosten zur AfA-Bemessung?
Ja. Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten gehören anteilig zu den Anschaffungskosten und erhöhen die Abschreibungsbasis – jedoch nur im Verhältnis des Gebäudeanteils.
Rechnen war gestern.
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